Vertragsbruch: Keine Schallschutzschirme in der Susannenstraße

Zu den Auflagen bzw. Pflichten der neuen Außengastronomie gehören u.a. laut Beschluss der Bezirksversammlung nach dem Umbau Schallschutzschirme aufzustellen.

Zur Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte ist auf Flächen, die geeignet sind mehr als 10 Gäste zu bewirten, ein Schallschutz nach oben in Form von Sonnenschirmen, oder ähnlichem vorzusehen. Um ein einheitliches Straßenbild zu gewährleisten werden dazu helle unifarbene Materialien vorgegeben. Die gewählte Form des Schallschutzes bedarf vorher der Zustimmung des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Wie wir aber aus sicheren Quellen erfahren haben, wird es diese nicht geben, “weil man keinen Hersteller gefunden habe”.




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